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Grossartige Neuigkeiten aus Bundesbern! 🎉

Die Innenentwicklung ist gescheitert. Wir haben es seit 2014 versucht. In dieser Zeit haben wir Innenentwicklung systematisch erschwert und oft verhindert.

Die Lösung? Wieder einzonen. Die Schweiz hat schliesslich mehr als genug Landschaft. Zersiedelung hat ja schon einmal hervorragend funktioniert.

Ein Instrument wird nun als gescheitert erklärt, obwohl in der Raumplanung nie ernsthaft die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.

Ein kurzer Blick genĂĽgt:

-  Agglomerationsprogramme: Verkehrsausbau wird finanziert, bevor Innenentwicklung gesichert ist.

Das Problem ist nicht das Raumplanungsgesetz. Das Problem ist der Raumplanungsvollzug.

Bundesbern kennt – zumindest in der Raumplanung – traditionell aber nur eine Lösung: neue Gesetze, neue Lockerungen (z. B. Lärmschutz) und jetzt wieder Einzonungen. Was es bräuchte, wäre etwas viel Langweiligeres: Führung im Vollzug.

Das Parlament hätte dafür sogar ein Instrument:

die Oberaufsicht nach Art. 169 BV.

Das Parlament könnte prüfen,

(Dasselbe Instrument gäbe es übrigens auch auf kantonaler Ebene für die Aufsicht über den mangelhaften Vollzug [der Genehmigung] der Nutzungsplanung…)

In der Schweizer Raumplanung gilt, dass ein Instrument bei ungenügender Umsetzung durch eine Gesetzesänderung ersetzt wird, und wenn es weiterhin nicht funktioniert, folgt die nächste Gesetzesänderung.

Ich bin gespannt, was wir in zehn Jahren sagen, wenn die neu eingezonten Flächen überbaut sind und wir feststellen, dass das eigentliche Problem nie das Gesetz oder die Bauzonen waren, sondern der Raumplanungsvollzug.

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