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Neuer Entwurf der Hochhausrichtlinien schränkt die Erstellung von neuem Wohnraum in Zürich ein: BZO-Teilrevision bindend für 15 Jahre

Am 3. Juli 2024 wurde Sibylle Wälty von TeleZ zu den aktualisierten Hochhausrichtlinien der Stadt Zürich befragt. 🏢 Diese Richtlinien sollen eine hochwertige Qualität bei der Erstellung neuer Hochhäuser gewährleisten, beinhalten jedoch vor allem eine BZO-Teilrevision, welche die Anforderungen an die Schaffung von Wohnraum erhöht. 


Die Teiländerung der BZO wird, so wie sie ausgearbeitet wurde, die Entstehung von mehr Wohnraum in Zürich beeinträchtigen und wäre für die nächsten 15 Jahre bindend. Eine spätere Korrektur im Rahmen einer Gesamtrevision der BZO ist nicht einfach möglich.


Hochhäuser können städtebauliche Varianzen sein und zur Attraktivität einer Stadt beitragen. Gewiss müssen sie zu einer hochwertigen Siedlungsentwicklung beitragen, weshalb von ihnen hohe Qualitäten und nachhaltige Bauweise einzufordern sind. Sie sind aber auch dazu da, den begrenzten Boden intensiver zu nutzen und durch datenbasierte Standortwahl und Höhenplanung kurze Wege im Alltag zu ermöglichen. 🚶‍♂️


Hochhäuser müssten eigentlich in der BZO im Rahmen einer Gesamtrevision und nicht in dieser mit der Hochhausrichtlinie zusammenhängenden Teilrevision geplant werden. Andernfalls haben sie, wie aktuell, keinen wesentlichen Einfluss auf die Innenentwicklung und sind gesamthaft nicht nachhaltig.


Um herauszufinden, wo und wie diese Hochhäuser in einer Stadt ermöglicht werden sollen, braucht es eine umfassende und auf Daten basierende Interessenabwägung im Rahmen einer Gesamtrevision anstatt einer Teilrevision mit mangelhafter Interessenabwägung. 🌆


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