Vergangenen Sonntag durfte Miriam Lüdi in der NZZ am Sonntag aufzeigen, dass die Rügemöglichkeiten bei Einsprachen gegen Bauprojekte auf die eigenen schutzwürdigen Interessen der Einsprecher beschränkt werden sollten.
Dieser wichtige Aspekt, den bereits Prof. Dr. Alain Griffel in einer Publikation (Beschwerdelegitimation: Zurück zur rügebezogenen Betrachtungsweise! in: ZBl 123/2022 S. 113) dargelegt hat und Miriam Lüdi in ihrer Dissertation aufgegriffen hat (sui generis Verlag (suigeneris-verlag.ch)), hat nun Ständerat Andrea Caroni inspiriert, das Postulat „Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken” einzureichen.
Vielen Dank Herr Andrea Caroni für Ihre Bemühungen in Bundesbern!
Mit dem Postulat von Andrea Caroni soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht darzulegen, wie die Rügemöglichkeiten von Einsprechern in Bau- und Planungsverfahren zumindest auf Bundesebene auf jene Punkte beschränkt werden können, welche die eigenen schutzwürdigen Interessen des Einsprechers betreffen.
Besten Dank auch Herrn Jürg Zulliger für den Artikel "Querulanten auf dem Vormarsch", worin Sie Miriam Lüdi zitiert haben. Der Artikel hat in Bundesbern ein Postulat in Bewegung gesetzt. 💪
Neugierig, wie es weitergeht? 📈 Abonnieren Sie das Postulat Nr. 24.3637 von Andrea Caroni hier: 24.3637 | Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken | Geschäft | Das Schweizer Parlament und bleiben Sie stets informiert! 🔔
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