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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendbarkeit der AGB

Diese AGB sind auf alle durch Resilientsy erbrachten Leistungen und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit Resilientsy ergibt. Die AGB gelten, sofern im Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Vertrag und diesen AGB gehen die vertraglichen Bestimmungen vor. 

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Diese AGB gehen vor, falls allfällige AGB des Kunden den vorliegenden AGB widersprechen.

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Diese AGB gelten auch für alle juristischen und natürlichen Personen wie z.B. Dritte, welche direkt oder indirekt in irgendeiner Weise bei der Ausführung der Verträge involviert sind, und für alle Personen, für deren Handeln Resilientsy verantwortlich ist.

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Herstellung und Ablieferung 

Für eine optimale Erstellung von Plänen und Gutachten im Sinne des Kunden erstellt Resilientsy für bestimmte Arbeitsphasen nach Absprache eine Zwischenpräsentation. Die durch den Kunden abgenommenen Arbeitsergebnisse sowie allenfalls beschlossene Anpassungen sind anschliessend für die Weiterbearbeitung verbindlich. 

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Von diesen Zwischenschritten abweichende, spätere Änderungen durch den Kunden sind kostenpflichtig und werden nach dem üblichen Ansatz von 260 CHF/h abgerechnet.

 

Der Kunde verpflichtet sich, Resilientsy zu unterstützen, sofern dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. 

 

Resilientsy verpflichtet sich, die Weisungen und die Änderungswünsche des Kunden, welche dieser anlässlich einer Zwischenpräsentation anbringt, zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist und soweit die gewünschten Änderungen sich innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen halten. Resilientsy ist vom Kunden für dadurch verursachte Mehrleistungen zusätzlich nach einem Ansatz von 260 CHF/h zu entschädigen, sofern diese über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. 

 

Der Kunde kann die Abnahme des Werkes nur verweigern, wenn es in qualitativer Hinsicht mangelhaft oder unvollständig ist, nicht den vereinbarten oder branchenüblichen technischen Standards entspricht oder die im konkreten Vertrag vereinbarten Spezifikationen missachtet und nachdem Resilientsy eine angemessene Frist zur Nachbesserung angesetzt worden und unbenutzt abgelaufen ist. Die fehlende Abnahme hat ausschliesslich zur Folge, dass der Kunde vom Vertragsverhältnis mit Resilientsy zurück treten kann, Resilientsy aber für die bereits geleisteten Arbeiten vollumfänglich zu entschädigen hat. Sämtliche weiteren Ansprüche und Rechtsbehelfe des Kunden, insb. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 

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Mit erfolgter Abnahme durch den Kunden fallen weitere Ansprüche des Kunden dahin. 

 

Verzögerungen 

Fristen und Daten, die nicht vertraglich geregelt sind, sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und nicht verbindlich. Allfällige Verspätungen werden dem Kunden von Resilientsy möglichst früh kommuniziert. 

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Die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen berechtigt den Kunden nur dann zur Vertragsauflösung, wenn Resilientsy grobes Verschulden trifft. Sämtliche weitergehenden Rechte bei Verzögerungen sind ausgeschlossen. 

Vorzeitige Beendigung 

 

Wenn die Gründe für einen vorzeitigen Produktionsabbruch durch den Kunden zu verantworten sind, haftet dieser für die gesamte vereinbarte Vergütung, unabhängig davon, ob der Vertrag durch den Kunden oder Resilientsy beendet wird. 

 

Vertraulichkeit 

Resilientsy verpflichtet sich, die ihnen vom Kunden zugänglich gemachten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. 

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Eigentums- und Urheberrecht am Arbeitsresultat 

Die Eigentums- und Urheberrechte an allen von Resilientsy geschaffenen Leistungen und Werken (Konzepte, Entwürfe, Pläne, Gutachten, etc.) gehören ausschliesslich und unbeschränkt Resilientsy. 

 

Resilientsy gewährt dem Kunden das Recht, die Arbeitsresultate in örtlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht in dem Umfang zu nutzen, wie dies zwischen den Parteien im konkreten Vertrag vereinbart worden ist. Das Recht wird exklusiv an den Kunden erteilt. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung der Arbeitsresultate oder Teilen davon durch den Kunden ist selbst dann nicht zulässig, wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wurde die Nutzung der Arbeitsresultate im Vertrag nicht geregelt, so darf der Kunde die Arbeitsresultate ausschliesslich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken nutzen. 

 

Der Kunde ist ohne Einverständnis von Resilientsy nicht berechtigt, Änderungen am Original oder an Reproduktionen der Arbeitsresultate vorzunehmen. Jede Nachahmung ist unzulässig. 

 

Die vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsresultaten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der an Resilientsy geschuldeten Vergütung an den Kunden über.

 

Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Resilientsy und ist zu vergüten. 

 

Eine Verletzung der Bestimmungen hiervor durch den Kunden begründet einen Anspruch von Resilientsy auf eine Konventionalstrafe im doppelten Betrag der vertraglichen Vergütung. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Einhaltung dieser  Bestimmungen. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben vorbehalten. Zudem ist Resilientsy bei einer wiederholten Verletzung der hiervor aufgeführten Bestimmungen berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen. 

 

Bei Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung von Werken Dritter geht Resilientsy ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei entsprechenden Haftungsansprüchen durch Dritte hat der Kunde Resilientsy schadlos zu halten. 

 

Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 

Kommunikation

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Resilientsy elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzt, um mit dem Kunden oder mit Dritten zu kommunizieren. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten über elektronische Hilfsmittel, wie etwa E-Mail, mit Risiken verbunden sind (bspw. Falsch- oder Nichtzustellung). Resilientsy ist für solche Risiken nicht haftbar.

Vergütung und Rechnungsstellung

 

Resilientsy erbringt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Werkleistungen oder Aufträge (Gutachten). Ohne andere Vereinbarungen sind die Leistungen entsprechend der vereinbarten Betrag zu vergüten.

 

Die vom Kunden zu zahlende Vergütung wird im konkreten Vertrag festgehalten. 

 

Die vereinbarte Vergütung ist in drei Raten zu zahlen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. Die erste Rate wird bei Unterzeichnung der Offerte in der Höhe von 40% der vereinbarten Vergütung fällig; die weiteren 40% der vereinbarten Vergütung ist als zweite Rate nach Versand der finalen Leistungen fällig; die restlichen 20% ist als dritte Rate  nach Abnahme der vereinbarten Leistungen fällig.

 

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von Resilientsy innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und ist verpflichtet, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Resilientsy behält sich vor, abgeschlossene Arbeitsresultate bis zum Eingang der Zahlung zurückzubehalten. 

 

Handlungen von Resilientsy im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Kunden zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Person in Rechnung gestellt.

 

Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Von Resilientsy allenfalls zu entrichtende MWST wird dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Fremdleistungen 

Resilientsy ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen für den Kunden Dritte beizuziehen. 


Eigenwerbung, Nennung 

Resilientsy behält sich das Recht vor, das produzierte Plan-, Bild- und Textmaterial in Absprache mit dem Kunden zu eigenen Werbezwecken (u.a. eigene Webseite, Portfolio) zu verwenden.

 

Sofern nicht anders vereinbart, ist Resilientsy berechtigt, auf Veröffentlichungen der Arbeitsresultate als Urheber namentlich und in einer von ihr zu bestimmenden Form genannt zu werden. 

 

Haftung 

Resilientsy haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sämtliche weitere Haftungen sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für beigezogene Dritte. 

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Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt Resilientsy gegenüber dem Kunden keinerlei Gewährleistung.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Teile des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar. 

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden.

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Baden, Mai 2023

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