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Mitwirkung in der Raumplanung: echte Chance oder teures Wunschkonzert? 🎻



Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verpflichtet die Behörden, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf von Planungen zu informieren und eine geeignete Mitwirkung zu ermöglichen. Zweck dieser Bestimmung sind Transparenz, Akzeptanz und qualitativ bessere raumplanerische Entscheide.


In der Praxis – etwa bei den Hochhausrichtlinien oder bei der Nutzungsplanungsrevision in der Stadt Zürich – zeigt sich jedoch, dass Mitwirkung häufig erst dann stattfindet, wenn die wesentlichen Grundentscheide bereits gefallen sind. Eine echte Einflussnahme, wie sie Art. 4 RPG vorsieht, ist zu diesem Zeitpunkt meines Erachtens oft nur noch eingeschränkt möglich.


Gerade bei der Ausarbeitung von Hochhausrichtlinien oder im Vorfeld von Nutzungsplanungen müsste die Bevölkerung über Szenarien diskutieren können:


- Welche Dichte?

- Welche Höhen?

- Welche Freiräume?

- Welche Alternativen?


Bei wichtigen Revisionen verengt sich der Spielraum aber erheblich.  Wo – wie im Kanton Zürich – die Nutzungsplanung zudem Vorwirkung entfaltet, sind bei der Mitwirkung von Nutzungsplänen Varianten faktisch nicht mehr diskutierbar. Mitwirkung reduziert sich so auf Stellungnahmen zu einem weitgehend festgelegten Konzept.


Das ist kein Vorwurf an eine einzelne Stadt. Zürich ist lediglich besonders sichtbar. Das Problem ist in der Schweiz systemisch. In vielen Gemeinden betreiben wir aufwendige Partizipationen bei behördenverbindlichen Planungen auf hoher Flughöhe und reduzieren sie dort, wo es rechtlich und politisch entscheidend wird, nämlich bei der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung. Dies hat zur Folge, dass Engagement weitgehend ins Leere läuft. Verfahren werden teuer. Akzeptanz entsteht nicht. Das Vollzugsdefizit der Raumplanung bleibt bestehen. Damit wird der Sinn und Zweck von Art. 4 RPG unterlaufen.


In der Raumplanung verfügen wir meiner Meinung nach über richtig gute Instrumente. Entscheidend ist ihr richtiger Einsatz. Gelingt es, Szenariendiskussionen bei der Nutzungspanung zeitlich vorzuziehen und Mitwirkung konsequent als echten Gestaltungsraum zu verstehen, kann sie ihre Wirkung entfalten: bessere Entscheidungen, höhere Akzeptanz und stärkere demokratische Legitimation.


Foto von Patrick Federi auf Unsplash.



 
 
 

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