Stellen Sie sich vor:
- Miriam Lüdi

- vor 2 Tagen
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Sie haben Jahre in ein Bauprojekt investiert. Die Baubewilligung beantragt und dann blockiert ein Rekurs das Projekt. Irgendwann kommt die bittere Erkenntnis, dass das Problem gar nicht im Projekt liegt, sondern in einem Nutzungsplan, der vor zwanzig Jahren verabschiedet wurde und damals zentrale Interessenkonflikte nie wirklich geklärt hat.
Diest ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.
In meiner Dissertation zeigt sich, dass Zielkonflikte zwischen Lärmschutz und Siedlungsverdichtung auf Ebene der Raumplanung häufig unzureichend gelöst werden. Die Folgen zeigen sich dann im Baubewilligungsverfahren zu Lasten der Baugesuchsteller, wenn kosten- und zeitintensive Projekte sich als nicht bewilligungsfähig herausstellen. Beim Ortsbildschutz (ISOS) ist dasselbe Muster zu beobachten.
Art. 3 der Raumplanungsverordnung (RPV) ist eindeutig: Interessen müssen ermittelt, bewertet und abgewogen werden und zwar auf der richtigen Planungsstufe, nicht erst im Baubewilligungsverfahren.
Wer das früh und systematisch tut, schafft etwas Wertvolles: Planungs- und Rechtssicherheit für Grundeigentümer, Investoren und Gemeinden.
In unserem Debattenbeitrag «Verdichten mit Logik – Plädoyer für räumliche Prioritäten in der Siedlungsentwicklung», erschienen in der Märzausgabe von werk, bauen + wohnen (Heft 3–2026.), beschreiben Sibylle Wälty und ich das Beispiel der Gemeinde Flawil: systematische Interessenabwägung auf der richtigen Planungsstufe, datenbasiert und partizipativ. Im Ergebnis stieg die Zustimmung zur Innenentwicklung auf über 90 %.
Die Werkzeuge existieren. Die Interessenabwägung müsste nur stufengerecht und systematisch durchgeführt werden.




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