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AutorenbildResilientsy

🚀 Mehr Wohnraum durch weniger querulatorische Einsprachen? 🚀


Gestern wurde Miriam Lüdi in der NZZ am Sonntag (9. Juni 2024) zum Thema "querulatorische Einsprachen" zitiert:


«Es ist stossend, wenn Nachbarn einen Wohnungsbau mit dem Argument des Lärmschutzes zu Fall bringen – selbst dann, wenn sie [nicht] direkt betroffen sind [...].»


Hauptpunkte:


🔹 Flut an Einsprachen:

Die Flut an Einsprachen dürfte wesentlich mit der Änderung der Gerichtspraxis zusammenhängen, die mit dem Bundesgerichtsentscheid Beckenried aus dem Jahr 2007 (BGE 137 II 30) eingeführt wurde. Mit diesem Urteil rückte das Bundesgericht von der rügebezogenen Betrachtungsweise ab. Nachbarn dürfen seither – sofern sie legitimiert sind – alle Rügen vor Gericht vorbringen, die eine (teilweise) Gutheissung der Einsprache bewirken. Es können daher die Verletzung von allgemeinen öffentlichen Interessen geltend gemacht werden (wie bspw. die Verletzung von Gewässerraumvorschriften).


🔹 Rechtsmissbrauch aufzeigen:

Bauherren könnten im Einspracheverfahren aufzeigen, dass seit der Änderung der erwähnten Gerichtspraxis, viele Einsprachen gegen Bauprojekte die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschreiten. Dies sollte eine Rückkehr und Anpassung der Gerichtspraxis hin zur rügebezogenen Betrachtungsweise rechtfertigen können.


🔹 Gerichtspraxis hin zur rügebezogenen Betrachtungsweise ändern:

Bei der rügebezogenen Betrachtungsweise dürften Nachbarn vor Gericht nur noch jene Rügen vorbringen, die sich rechtlich oder tatsächlich auf ihre eigene Stellung auswirken. Damit würde sich die Anzahl Einsprachen vermutlich reduzieren.


💡 Wichtige Ergänzung:


Einsprachen sind nicht der Hauptgrund für den Mangel an Wohnraum an zentralen Standorten:


🔹Daten zeigen, dass die Raumplanung an zentralen Standorten per se nicht genügend Wohnraum zulässt, obwohl die Nachfrage sehr gross ist.


🔹Viele der durch Einsprachen verhinderten Bauprojekte weisen ohnehin zu wenig Wohnraum auf.


🔹Die wenigen (Wohn-)Bauprojekte, die durch die Raumplanung möglich sind, werden durch Nachbarn mit grossen Prozesschancen zu Fall gebracht, weil viele öffentlichen Interessen (ISOS, Lärmschutz, etc.) erst gar nicht oder nur mangelhaft in der Raumplanung berücksichtigt werden.


Fazit:


Durch eine Rückkehr der Gerichtspraxis hin zur rügebezogenen Betrachtungsweise kann sich die Anzahl Einsprachen reduzieren und effizienter gebaut werden. Erst durch eine bessere Raumplanung** können wir jedoch mehr Wohnraum dort schaffen, wo die Nachfrage gross ist, die Zersiedelung bekämpfen und die Rechtssicherheit erhöhen. 💪


Link zum Artikel "Querulanten auf dem Vormarsch" von Jürg Zulliger: Bauprojekte im Minenfeld: Der Kampf gegen Einsprachen und Rekurse (nzz.ch)

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